Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45900
BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12 (https://dejure.org/2013,45900)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 AZR 844/12 (https://dejure.org/2013,45900)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 AZR 844/12 (https://dejure.org/2013,45900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

  • openjur.de

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Der Erklärungsempfänger ist zur Zurückweisung der Kündigung berechtigt, wenn er im Kündigungszeitpunkt nicht weiß, dass der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und sich der Arbeitgeber dessen Erklärung deshalb zurechnen lassen muss (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 a der Gründe) .

    Auch muss der Erklärungsempfänger darüber in Kenntnis gesetzt sein, dass eben die Person, die die Kündigungserklärung abgibt, die fragliche Stellung tatsächlich innehat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 137, 347) .

    Dafür wiederum reicht in der Regel die Aufforderung aus, sich aus übergebenen Unterlagen oder dem Intranet über die Organisationsstruktur zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, welche konkrete Person die fragliche Funktion bekleidet (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 26, BAGE 137, 347; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - aaO) .

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Durch sie sollen Transparenz hergestellt, die Überzeugungskraft des Beschlusses verstärkt und die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Einigungsstelle erleichtert werden (vgl. BVerwG 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 -) .

    (d) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bei personalvertretungsrechtlich vorgeschriebener Begründung nicht nur die Beschlussformel, sondern auch die Beschlussbegründung der Unterschrift sämtlicher Mitglieder der Einigungsstelle bedarf (vgl. BVerwG 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 -; kritisch dazu Schnellenbach PersV 1990, 97) , steht dieser Bewertung nicht entgegen.

    (aa) Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - im Anwendungsbereich von § 67 Abs. 6 Satz 1 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - den Beschluss einer Einigungsstelle für unwirksam erachtet, weil trotz gesetzlich vorgeschriebener Begründung die Beschlussformel und Begründung lediglich durch den Vorsitzenden der Einigungsstelle unterschrieben worden waren (BVerwG 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 -) .

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Das gilt selbst in Fällen, in denen - abweichend von § 71 BPersVG - eine Begründung des Beschlusses der Einigungsstelle gesetzlich vorgeschrieben ist (BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 36 ff.) .

    Die Beteiligung des Personalrats in Form des Austausches der für und gegen die Kündigung sprechenden Argumente ist zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem die Einigungsstelle ihren Beschluss gefasst hat (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39) .

    Hat diese ihren Abschluss gefunden, besteht kein sachlicher Grund für ein weiteres Zuwarten (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 38/05 - Rn. 39) .

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    d) Ist laut einer öffentlich bekannt gemachten Satzung oder eines öffentlich bekannt gemachten Erlasses mit einer bestimmten Funktion die Kündigungsbefugnis verbunden, muss sich der Erklärungsempfänger zwar die Kenntnis der Satzung oder des Erlasses zurechnen lassen (vgl. BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 50, BAGE 119, 311; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 96, 65) .

    Dafür wiederum reicht in der Regel die Aufforderung aus, sich aus übergebenen Unterlagen oder dem Intranet über die Organisationsstruktur zu informieren, sofern sich aus diesen Quellen ergibt, welche konkrete Person die fragliche Funktion bekleidet (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 26, BAGE 137, 347; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - aaO) .

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Auch hier ist § 91 Abs. 5 SGB IX entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitgeber das gerichtliche Ersetzungsverfahren noch innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingeleitet hat (vgl. BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 32, BAGE 140, 47; 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - Rn. 14 mwN) .

    Hat der Arbeitgeber binnen der Frist des § 626 Abs. 2 BGB zudem die Zustimmung des Integrationsamts nach §§ 85, 91 SGB IX beantragt, ist den Anforderungen der § 626 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 5 SGB IX genüge getan, wenn er die Kündigung entweder unverzüglich nach dessen - ggf. fingierter - Zustimmung oder - falls in diesem Zeitpunkt das Mitbestimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen war - unverzüglich dann ausspricht, wenn die personalvertretungsrechtlichen Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sind (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - aaO) .

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Soweit sie sich insoweit auf einen Rechtsirrtum berufen will, war ein solcher vermeidbar (zur kündigungsrechtlichen Relevanz eines vermeidbaren Rechts- oder Verbotsirrtums des Arbeitnehmers vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 33 ff.) .
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    c) Der Arbeitnehmer ist iSv. § 174 Satz 2 BGB "in Kenntnis gesetzt", wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter in eine Position berufen hat, die üblicherweise mit dem Kündigungsrecht verbunden ist (so schon BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273) .
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Da sie den Zustimmungsantrag am 22. Oktober 2010 beim Personalrat angebracht hatte, dürfte davon jedenfalls dann auszugehen sein, wenn die Kündigungserklärungsfrist aufgrund zügig durchgeführter Aufklärungsmaßnahmen, zu denen auch die Anhörung der Klägerin zählt (vgl. nur BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 20) , bis zum 18. Oktober 2010, als die Klägerin sich erklärte, gehemmt war.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    d) Ist laut einer öffentlich bekannt gemachten Satzung oder eines öffentlich bekannt gemachten Erlasses mit einer bestimmten Funktion die Kündigungsbefugnis verbunden, muss sich der Erklärungsempfänger zwar die Kenntnis der Satzung oder des Erlasses zurechnen lassen (vgl. BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 50, BAGE 119, 311; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 96, 65) .
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
    Nicht jeder Formfehler führt automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG 21. Juni 2006 - 2 AZR 300/05 - Rn. 20; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 81, 111) .
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 480/10

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • LAG Bremen, 18.07.2012 - 2 Sa 42/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht